Statuten

Statuten vom 13. September 1961

(inkl. Nachträge vom 29. September 1972, 8. September 1994, 2. September 1999, 6. September 2001, 27. August 2009 und 23. August 2018)

Art. 1 – Name, Sitz

Unter dem Namen «Städtische Steuerkonferenz (Schweiz)» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.

Die Konferenz ist politisch und konfessionell neutral.

Der Sitz der Konferenz befindet sich am Arbeitsort des Präsidenten bzw. der Präsidentin.

Art. 2 – Zweck

Die Konferenz bezweckt

  • Diee Förderung des Erfahrensaustausches unter den Mitgliedern auf dem Gebiet des Steuerwesens im Allgemeinen und der kommunalen Steuerverwaltung im Besonderen;
  • die Wahrung der gemeinsamen Interessen der kommunalen Steuerverwaltungen
  • die Förderung des persönlichen Kontaktes unter den Mitgliedern;
  • die Pflege des Kontaktes zwischen den Gemeindesteuerämterverbänden und mit anderen Steuerverwaltungen

Art. 3 – Mitgliedschaft

Als Mitglieder können natürliche Personen aufgenommen werden, welche ein städtisches Steueramt, ein regionales Steueramt von städtischer Grösse oder ein Steueramt eines Kantonshauptortes leiten. Die Aufnahme ist ebenso möglich für die Vorsitzenden Kantonaler Verbände, die sich mit den Anliegen der Gemeindesteuerämter befassen, sowie für Vertretungen befreundeter, fachlich ähnlich tätiger Verwaltungen.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.

Mitglieder, die ihren statuarischen Verpflichtungen nicht nachkommen oder den Interessen der Konferenz zuwiderhandeln, können vom Vorstand ohne Grundangabe ausgeschlossen werden.

In den Ruhestand getretene Mitglieder können der Vereinigung weiterhin angehören.

Art. 4 – Finanzen

Die Ausgaben der Konferenz werden durch Jahresbeiträge, die von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden, bestritten.

Der Mitgliederbeitrag kann auf maximal Fr. 200.- je Mitgliedschaft und Jahr festgelegt werden.

Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 5 – Organe

Die Organe der Konferenz sind:

a)    Die Mitgliederversammlung

b)    Der Vorstand

c)    Die Rechnungsrevisoren

a)    Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ tagt mindestens einmal im Jahr. Sie erledigt die Jahresgeschäfte (Abnahme des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung, Festsetzung der Jahresbeiträge). Sie wählt den Präsidenten bzw. die Präsidentin, die übrigen Vorstandsmitglieder und die Rechnungsrevisoren bzw. Rechnungsrevisorinnen.


Auf schriftliches und begründetes Gesuch an den Vorstand kann sich ein Mitglied ausnahmsweise vertreten lassen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung, wobei Einstimmigkeit erforderlich ist.

b)        Der Vorstand als geschäftsleitendes und vertretendes Organ besteht aus mindestens drei Mitgliedern und zwar aus einem Präsidenten bzw. einer Präsidentin, einem Sekretär bzw. einer Sekretärin, einem Kassier bzw. einer Kassierin und allfälligen Beisitzern bzw. Beisitzerinnen.

Der Präsident bzw. die Präsidentin und die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Für Vorstandsmitglieder, die während einer Amtsdauer gewählt werden, verkürzt sich die Amtsdauer entsprechend. Abgesehen vom Präsidium konstituiert sich der Vorstand selber.

Dem Präsidenten bzw. der Präsidentin steht mit dem Sekretär bzw. der Sekretärin oder dem Kassier bzw. der Kassierin rechtsverbindliche Unterschrift zu.

c)      Die zwei Rechnungsrevisoren bzw. Rechnungsrevisorinnen werden auf die Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Art. 6 – Auflösung

Die Auflösung der Konferenz kann nur mit Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.

Über die Verwendung eines allfälligen Vermögens entscheidet eine letzte Mitgliederversammlung.

Art. 7 – Inkrafttreten

Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die Gründungsversammlung in Kraft.

Ort/Datum Der Präsident Der Sekretär
Zürich, 13. September 1961   sig. H. Nägeli sig. H. Oechslin
Langenthal, 6. September 2001     sig. Chr. Beusch sig. J. Egger
Solothurn, 27. August 2009        sig. U. Stauffer sig. D. Rechsteiner
Bern, 23. August 2018                   sig. B. Fässler sig. D. Rechsteiner